Organisatorisches
Erstgespräch
In einem ersten Gespräch werden wir Ihr Anliegen und die erwünschten Ziele einer Therapie oder Beratung besprochen. Dabei ist es auch wichtig, dass Sie meine Arbeitsweise genauer kennen lernen können. Therapie und Beratung basiert auf einem Vertrauensverhältnis, das in der therapeutischen Arbeit aufgebaut wird.
Sitzungen
In der Regel dauern Einzelsitzungen 50 Minuten und Sitzungen im Mehrpersonensetting 90 Minuten. Bei Kindern und Jugendlichen ist es auch möglich, dass ich als Therapeutin an einer externen Sitzung teilnehmen kann. Ich kann die Gespräche in Deutsch und Englisch anbieten.
Schweigepflicht
Als psychologische Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht und halte mich an die Vorgaben des Berufsverbandes SBAP. Ohne Ihre Einwilligung gebe ich keine Informationen an Drittpersonen weiter.
Termine
Termine können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbaren.
In der Regel biete ich in folgenden Zeitfenstern Termine an:
Di | 8:30 | 11:45 | 14:00 | 19:00 | |||
Mi | 8:15 | 12:00 | 13:00 | 19:00 | |||
Do | 8:30 | 10:00 | |||||
Fr | 14:00 | 19:00 |
Kosten
Neue Gesetzgebung zur Abrechnung von Psychotherapie über die Grundversicherung:
Seit 01.07.2022 ist nach Erhalt einer Anordnung durch den Hausarzt oder Kinderarzt eine Finanzierung der Therapiestunden durch die Grundversicherung möglich.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die ärztliche Anordnung und die Krankenkassen Karte mit!
Zusatzversicherung:
Die Kosten werden teilweise noch bis Ende Jahr oder länger übernommen. Bitte klären Sie dies bei ihrer Krankenkasse ab.
Selbstzahler:
Wollen Sie die Beratung oder Therapie nicht über die Krankenkasse abrechnen (z.B. aufgrund einer hohen Franchise) gilt folgender Tarif:
Sitzung à 50 Min. 160.-
Krankenkasse
Als eidg. anerkannte Psychotherapeutin mit Verbandstitel SBAP habe ich eine ZSR Zulassungsnummer der SASIS.
Die Therapiestunden können mit einer ärztlichen Anordnung (diese stellt der Haus- oder Kinderarzt aus) durch die Grundversicherung abgerechnet werden.
- Datenschutzhinweis: Für die administrativen Belange arbeite ich mit der Ärztekasse zusammen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Rechnung und Bezahlung direkt an die Ärztekasse. Weitere Informationen: www.aerztekasse.ch/patienteninfo
- Datenschutzerklärung dieser Homepage finden Sie am unteren grünen Rand jeder Seite
Invalidenversicherung IV
Verschiedene Krankheiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern werden von der IV als medizinische oder sonderschulische Eingliederungsmassnahme finanziert. Hierfür ist eine kinderpsychiatrische, kinderärztliche oder schulpsychologische Abklärung mit entsprechendem Antrag an die IV notwendig. Als anerkannte psychologische Psychotherapeutin kann ich Therapien bei bestehender IV Verfügung über die IV Stelle abrechnen.
Mitgliedschaften
Schweizerischer Berufsverband für angewandte Psychologie SBAP
Schweizerische Vereinigung für systematische Therapie & Beratung SYSTEMIS
Institut für systemische Entwicklung und Fortbildung IEF
Assoziierte Zuger Psychotherapeut*nnen aZP